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ziehen
in Edition A. S. F. Bubenheim and N. Elyas / At-Tawba (The Repentance)

9:2Nun zieht im Land vier Monate umher und wißt, daß ihr euch Allah nicht entziehen könnt, und daß Allah die Ungläubigen in Schande stürzt!

9:3Und eine Bekanntmachung von Seiten Allahs und Seines Gesandten an die Menschen am Tag der großen Pilgerfahrt, daß Allah der (Verpflichtung gegenüber den) Götzendiener(n) ledig ist, und auch Sein Gesandter. Wenn ihr nun bereut, so ist es besser für euch. Wenn ihr euch jedoch abkehrt, so wißt, daß ihr euch Allah nicht entziehen könnt! Und verkünde denen, die ungläubig sind, schmerzhafte Strafe!

9:5Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.

9:42Wenn es um nahe Glücksgüter und eine mäßige Reise ginge, würden sie dir wahrlich folgen. Aber die Entfernung ist ihnen zu weit. Und dennoch werden sie bei Allah schwören: "Wenn wir (es) könnten, würden wir fürwahr mit euch hinausziehen." Dabei vernichteten sie sich selbst. Doch Allah weiß, daß sie wahrlich lügen.

9:46Wenn sie (wirklich) hätten hinausziehen wollen, hätten sie fürwahr Vorbereitungen dazu getroffen. Aber Allah war ihr Ausziehen zuwider, und so hielt Er sie zurück. Und es wurde gesagt: "So bleibt (daheim) mit denjenigen, die (daheim) sitzen bleiben!"

9:83Wenn Allah dich zu einem Teil von ihnen zurückkehren läßt und sie dich um Erlaubnis bitten, hinauszuziehen, dann sag: Ihr werdet niemals mit mir hinausziehen, und ihr werdet mit mir gegen keinen Feind kämpfen. Ihr seid (ja) das erste Mal damit zufrieden gewesen, (daheim) sitzen zu bleiben. Bleibt nun (daheim) sitzen mit denen, die zurückbleiben!

9:112(... für die Gläubigen,) die in Reue Umkehrenden, die (Allah) Dienenden, die Lobenden, die (auf Allahs Weg) Umherziehenden, die sich Verbeugenden, die sich Niederwerfenden, die das Rechte Gebietenden und das Verwerfliche Verbietenden, die Allahs Grenzen Beachtenden ... und verkünde den Gläubigen frohe Botschaft.

9:120Es steht den Bewohnern von al-Madina und den Wüstenarabern in ihrer Umgebung nicht zu, hinter dem Gesandten Allahs zurückzubleiben und sich selbst (und ihr Leben) ihm vorzuziehen. Dies (ist), weil sie weder Durst noch Mühsal noch Hunger auf Allahs Weg trifft, noch sie einen Schritt unternehmen, der die Ungläubigen ergrimmen läßt, noch einem Feind etwas Schlimmes zufügen, ohne daß ihnen dafür eine rechtschaffene Tat aufgeschrieben würde. Gewiß, Allah läßt den Lohn der Gutes Tuenden nicht verlorengehen.